Kompetenzprofil - Hachmeister & Partner - Rechtsanwälte u. Notarin
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Kompetenzprofil

Strafrecht

Im Strafrecht vertreten wir Ihre Interessen als Beschuldigter einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit. Daneben besteht auch die Möglichkeit, dass wir Sie als Verletzten einer Straftat in Gestalt einer Nebenklagevertretung unterstützen.

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„Als professionelle Strafverteidiger verstehen wir unsere Aufgabe darin, ein systemisches Gegengewicht zur Staatsanwaltschaft zu sein.“

Wir beraten Sie auf der Grundlage von besonderer Prozesserfahrung und erarbeiten mit Ihnen eine individuelle und realistische Verfahrensstrategie.

Allgemeine Hinweise

Im Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht gilt der alte Grundsatz: „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!“. Versuchen Sie unter allen Umständen mit uns Kontakt aufzunehmen, bevor Sie sich gegenüber Ermittlungsbehörden äußern. Sie haben Anspruch darauf, Ihren Verteidiger zu kontaktieren. Auch wenn Sie den starken Druck verspüren, sich sofort gegen den Tatvorwurf zu wehren und sich zu erklären, versuchen Sie unbedingt Ruhe zu bewahren und sagen Sie lediglich: Ohne meinen Anwalt will ich mich nicht äußern.

Auch wenn Sie eine Hausdurchsuchung oder eine vorläufige Festnahme durch die Polizei oder Ermittlungsbehörden (z.B. Hauptzollamt) erdulden müssen, nehmen Sie unbedingt sobald wie möglich mit uns Kontakt auf. Wenn es irgendwie möglich ist, kommen wir noch während der Maßnahme zu Ihnen, um Ihnen beizustehen. 

Vertragsrecht

Im Vertragsrecht vertreten wir Ihre Interessen und Ansprüche aus und im Zusammenhang mit Verträgen. Daneben liegt ein Schwerpunkt der Kanzlei in der Erstellung und Gestaltung von Verträgen und vertragsrechtlichen Lösungen.

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Hier haben wir besondere Kompetenzen

  • Erstellung von Dienstleistungsverträgen (Rahmen- und Auftragsvereinbarungen, Kooperationsvereinbarungen zwischen Auftragnehmern und Nachunternehmern, besondere Problemstellungen durch das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, etc.)
  • Erstellung von Arbeits- und Dienstverträgen (gewerbliche Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Geschäftsführeranstellungsverträge, etc.)
  • Erstellung von Allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen
  • Verträge zum Thema Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsverträge für Verleiher, Entleiher, Anstellungsverträge für Leiharbeitnehmer, etc.)

Allgemeine Hinweise

Im deutschen Zivilrecht gilt der alte Grundsatz aus dem römischen Recht: „pacta sunt servanda.“ Frei übersetzt bedeutet dies sinngemäß „Verträge sind zu halten!“ und zielt darauf ab, dass eine Vereinbarung über Leistungen und Gegenleistung rechtlich bindend ist. Manche Verträge wie etwa der Grundstückskauf bedürfen einer besonderen Form (notarieller Kaufvertrag gem. § 311 b BGB), aber die meisten Verträge können formfrei, das heißt insbesondere auch mündlich, geschlossen werden.

Wichtig ist in allen vertragsrechtlichen Angelegenheiten, dass Sie keine Zeit verlieren und sich zügig nach Auftreten des Problems mit Ihrem Vertragspartner bei uns melden, da andernfalls bestimmte Gestaltungsrechte eingeschränkt oder verjährt sein können. Wir beraten Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und – soweit erforderlich – die Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht fokussieren wir die Interessenvertretung von Arbeitgebern, werden aber dennoch häufiger auch von Arbeitnehmern mit der Durchsetzung von Individualinteressen beauftragt. Lesen Sie hier weitere Informationen zu diesem Arbeitsschwerpunkt der Kanzlei.

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Für Arbeitgeber…

… geht es oft um

  • Die möglichst rechtssichere Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Findet das Kündigungsschutzgesetz auf Ihren Betrieb Anwendung, haben Sie es in Deutschland als Arbeitgeber besonders schwer, wenn Sie ein Arbeitsverhältnis beenden wollen. Sehr oft müssen Sie im Gütetermin unter Hinweis des vorsitzenden Richters auf das sogenannte Annahmeverzugslohnrisiko einen teuren Vergleich mit dem gekündigten Arbeitnehmer schließen um dem Risiko, einer noch teureren gerichtlichen Entscheidung zu entgehen.
  • Wir erklären Ihnen, was Sie im Vorfeld beachten und welche Fehler Sie vermeiden können. Wenn Sie bereits eine Beendigungskündigung ausgesprochen haben und verklagt werden, übernehmen wir Ihre „Verteidigung“ als Beklagte oder Beklagter im gerichtlichen Verfahren und entwickeln mit Ihnen eine optimale Verfahrensstrategie.
  • Die Abwendung von Ansprüchen des Arbeitnehmers aus oder im Zusammenhang mit angeblichen Vertrags- oder Gesetzesverletzungen (etwa aus AGG; ArbZG, AentG, AÜG, EntgfzG, MiLoG, TzBfG, etc.)
  • Die Beratung Ihres Unternehmens hinsichtlich der konkreten vertraglichen oder betriebsinternen arbeitsrechtlichen Bestimmungen und Regelungen.

Für Arbeitnehmer…

… geht es oft um

  • Kündigungsschutzangelegenheiten. In diesen Verfahren ist Eile geboten. Sie müssen innerhalb von 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung Klage beim zuständigen Gericht erheben.
  • Rechtsansprüche aus dem Arbeitsverhältnis: zum Beispiel Lohnfortzahlungsklagen, die Gewährung von Lohnnebenleistungen wie Dienstfahrzeugen, etc.
  • Abwehr von Benachteiligungen und Kommerzialisierung von erlittenen Rechtsnachteilen, etwa Verstößen gegen das Benachteiligungs- oder Schikane-Verbot.
  • Die Ausgestaltung oder Prüfung von arbeitsrechtlichen Vereinbarungen.

Kosten im Arbeitsrecht:

Im Rahmen der Vertretung von Arbeitnehmern in gerichtlichen Auseinandersetzungen treten häufig Rechtsschutzversicherer für die anwaltlichen Kosten ein. Es handelt sich hier um einen der wenigen Fälle, in denen die Kanzlei Hachmeister & Partner – Rechtsanwälte regelmäßig auf der Grundlage des RVG abrechnet. 

Wettbewerbsrecht

Wir verteidigen Ihre Rechte gegen missbräuchliches und wettbewerbswidriges Verhalten von Mitbewerbern sowie gegen unberechtigte Abmahnungen.

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Wenn Sie Unternehmer sind und sich gegen Verstöße eines Mitbewerbers zur Wehr setzen möchten, entwickeln wir mit Ihnen eine optimale Strategie zum Schutz und zur Verfolgung Ihrer Rechtsansprüche. Egal ob Ihr Mitbewerber mit unlauteren Mitteln seine Produkte und Dienstleistungen bewirbt oder fehlerhafte Rechtsbelehrungen einsetzt, um sich einen Vorteil zu verschaffen: wir helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durchzusetzen.

Sollten Sie das Ziel eines anwaltlichen Abmahnschreibens mit fristgebundener Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung werden, raten wir Ihnen dazu, möglichst zügig mit uns oder dem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens Kontakt aufzunehmen. Denn reagieren Sie nicht oder zu spät, besteht die Gefahr, dass der Abmahnende weitere Maßnahmen, wie den Erlass einer einstweiligen Verfügung, ergreift und damit erhebliche Kosten verursacht. Geben Sie dagegen ungeprüft verbindliche Rechtserklärungen ab, besteht die Gefahr, dass Sie sich zu Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen verpflichten, für gegebenenfalls gar kein Rechtsgrund besteht.

Wir prüfen die Abmahnung auf rechtliche und tatsächliche Angriffspunkte und beraten Sie über die Möglichkeiten und Chancen einer geeigneten Verteidigung. Sollte im schlimmsten Fall die Abmahnung berechtigt sein, lassen sich oftmals die Reichweite und/oder die Rechtsfolgen der Unterlassungserklärung einschränken. Im günstigsten Fall, einer unberechtigten Abmahnung, besteht unter Umständen sogar die Möglichkeit, eine Gegenabmahnung auszusprechen und die hier ausgelösten Rechtsanwaltsgebühren als Schadensersatz einzufordern.

Wir wünschen Ihnen, dass Sie uns nicht brauchen. Wenn Sie uns brauchen, sind wir für Sie da!

Medizinrecht

Im Medizinrecht konzentrieren wir uns auf arzthaftungsrechtliche Auseinandersetzungen wegen Behandlungsfehlern und deren Folgen. Wir beraten und vertreten sowohl Ärzte als auch Patienten bei der Verteidigung bzw. der Verfolgung von Rechtsansprüchen. Im Bedarfsfalle können wir auf Support-Netzwerk aus ärztlichen Fachberatern und Gutachtern zugreifen.

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Daneben betreuen und beraten wir Ärzte und Zahnärzte in berufsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. Wir begleiten Sie und entwickeln rechtliche Lösungen für die Aufspaltung, Gründung, Übertragung oder Zusammenlegung Ihrer Praxis oder Ihres Medizinischen Versorgungszentrums.

Erbrecht

Wir vertreten Sie in erbrechtlichen Auseinandersetzungen, prüfen Ihre Erbansprüche und gehen mit Ihnen erforderlichenfalls in die Gerichtliche Verfolgung Ihrer Auskunfts- und Erbansprüche.

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Weiterhin beraten wir Sie bei Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen. Im Bedarfsfall gestalten wir derartige Verfügungen nach Ihren Bedürfnissen und finden dabei diejenigen Regelungen, die Ihren Wünschen gerecht werden.