Im Strafrecht vertreten wir Ihre Interessen als Beschuldigter einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit. Daneben besteht auch die Möglichkeit, dass wir Sie als Verletzten einer Straftat in Gestalt einer Nebenklagevertretung unterstützen.
„Als professionelle Strafverteidiger verstehen wir unsere Aufgabe darin, ein systemisches Gegengewicht zur Staatsanwaltschaft zu sein.“
Wir beraten Sie auf der Grundlage von besonderer Prozesserfahrung und erarbeiten mit Ihnen eine individuelle und realistische Verfahrensstrategie.
Im Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht gilt der alte Grundsatz: „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!“. Versuchen Sie unter allen Umständen mit uns Kontakt aufzunehmen, bevor Sie sich gegenüber Ermittlungsbehörden äußern. Sie haben Anspruch darauf, Ihren Verteidiger zu kontaktieren. Auch wenn Sie den starken Druck verspüren, sich sofort gegen den Tatvorwurf zu wehren und sich zu erklären, versuchen Sie unbedingt Ruhe zu bewahren und sagen Sie lediglich: Ohne meinen Anwalt will ich mich nicht äußern.
Auch wenn Sie eine Hausdurchsuchung oder eine vorläufige Festnahme durch die Polizei oder Ermittlungsbehörden (z.B. Hauptzollamt) erdulden müssen, nehmen Sie unbedingt sobald wie möglich mit uns Kontakt auf. Wenn es irgendwie möglich ist, kommen wir noch während der Maßnahme zu Ihnen, um Ihnen beizustehen.
Im Vertragsrecht vertreten wir Ihre Interessen und Ansprüche aus und im Zusammenhang mit Verträgen. Daneben liegt ein Schwerpunkt der Kanzlei in der Erstellung und Gestaltung von Verträgen und vertragsrechtlichen Lösungen.
Im deutschen Zivilrecht gilt der alte Grundsatz aus dem römischen Recht: „pacta sunt servanda.“ Frei übersetzt bedeutet dies sinngemäß „Verträge sind zu halten!“ und zielt darauf ab, dass eine Vereinbarung über Leistungen und Gegenleistung rechtlich bindend ist. Manche Verträge wie etwa der Grundstückskauf bedürfen einer besonderen Form (notarieller Kaufvertrag gem. § 311 b BGB), aber die meisten Verträge können formfrei, das heißt insbesondere auch mündlich, geschlossen werden.
Wichtig ist in allen vertragsrechtlichen Angelegenheiten, dass Sie keine Zeit verlieren und sich zügig nach Auftreten des Problems mit Ihrem Vertragspartner bei uns melden, da andernfalls bestimmte Gestaltungsrechte eingeschränkt oder verjährt sein können. Wir beraten Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und – soweit erforderlich – die Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Im Arbeitsrecht fokussieren wir die Interessenvertretung von Arbeitgebern, werden aber dennoch häufiger auch von Arbeitnehmern mit der Durchsetzung von Individualinteressen beauftragt. Lesen Sie hier weitere Informationen zu diesem Arbeitsschwerpunkt der Kanzlei.
Im Rahmen der Vertretung von Arbeitnehmern in gerichtlichen Auseinandersetzungen treten häufig Rechtsschutzversicherer für die anwaltlichen Kosten ein. Es handelt sich hier um einen der wenigen Fälle, in denen die Kanzlei Hachmeister & Partner – Rechtsanwälte regelmäßig auf der Grundlage des RVG abrechnet.
Wir verteidigen Ihre Rechte gegen missbräuchliches und wettbewerbswidriges Verhalten von Mitbewerbern sowie gegen unberechtigte Abmahnungen.
Wenn Sie Unternehmer sind und sich gegen Verstöße eines Mitbewerbers zur Wehr setzen möchten, entwickeln wir mit Ihnen eine optimale Strategie zum Schutz und zur Verfolgung Ihrer Rechtsansprüche. Egal ob Ihr Mitbewerber mit unlauteren Mitteln seine Produkte und Dienstleistungen bewirbt oder fehlerhafte Rechtsbelehrungen einsetzt, um sich einen Vorteil zu verschaffen: wir helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durchzusetzen.
Sollten Sie das Ziel eines anwaltlichen Abmahnschreibens mit fristgebundener Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung werden, raten wir Ihnen dazu, möglichst zügig mit uns oder dem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens Kontakt aufzunehmen. Denn reagieren Sie nicht oder zu spät, besteht die Gefahr, dass der Abmahnende weitere Maßnahmen, wie den Erlass einer einstweiligen Verfügung, ergreift und damit erhebliche Kosten verursacht. Geben Sie dagegen ungeprüft verbindliche Rechtserklärungen ab, besteht die Gefahr, dass Sie sich zu Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen verpflichten, für gegebenenfalls gar kein Rechtsgrund besteht.
Wir prüfen die Abmahnung auf rechtliche und tatsächliche Angriffspunkte und beraten Sie über die Möglichkeiten und Chancen einer geeigneten Verteidigung. Sollte im schlimmsten Fall die Abmahnung berechtigt sein, lassen sich oftmals die Reichweite und/oder die Rechtsfolgen der Unterlassungserklärung einschränken. Im günstigsten Fall, einer unberechtigten Abmahnung, besteht unter Umständen sogar die Möglichkeit, eine Gegenabmahnung auszusprechen und die hier ausgelösten Rechtsanwaltsgebühren als Schadensersatz einzufordern.
Im Medizinrecht konzentrieren wir uns auf arzthaftungsrechtliche Auseinandersetzungen wegen Behandlungsfehlern und deren Folgen. Wir beraten und vertreten sowohl Ärzte als auch Patienten bei der Verteidigung bzw. der Verfolgung von Rechtsansprüchen. Im Bedarfsfalle können wir auf Support-Netzwerk aus ärztlichen Fachberatern und Gutachtern zugreifen.
Daneben betreuen und beraten wir Ärzte und Zahnärzte in berufsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. Wir begleiten Sie und entwickeln rechtliche Lösungen für die Aufspaltung, Gründung, Übertragung oder Zusammenlegung Ihrer Praxis oder Ihres Medizinischen Versorgungszentrums.
Wir vertreten Sie in erbrechtlichen Auseinandersetzungen, prüfen Ihre Erbansprüche und gehen mit Ihnen erforderlichenfalls in die Gerichtliche Verfolgung Ihrer Auskunfts- und Erbansprüche.
Weiterhin beraten wir Sie bei Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen. Im Bedarfsfall gestalten wir derartige Verfügungen nach Ihren Bedürfnissen und finden dabei diejenigen Regelungen, die Ihren Wünschen gerecht werden.